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Konferenztage
An Konferenztagen wird eine Kinderbetreuung ganztägig von 7:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr angeboten. Aus organisatorischen Gründen können Konferenztage an einem anderen Standort als dem üblichen Betreuungsstandort stattfinden.
Fällt ein Konferenztag auf einen regulären Betreuungstag Ihres Kindes, wird die Anmeldung automatisch storniert.
Die Ganztagsbetreuung muss bis spätestens 5 Werktage vor dem Konferenztag beantragt werden.
Um einen Antrag auf einen Betreuungsplatz an einem Konferenztag zu stellen, nutzen Sie bitte das obenstehende Antragsformular.
Bei der Vergabe von Betreuungsplätzen an pädagogischen Konferenztagen berücksichtigt das ZKB die Betreuungsanträge in folgender Reihenfolge (gesetzl. Grundlage Art. 119.5 des Erlasses Dienste))
- Anträge der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption oder des für die Jugendhilfe und den Jugendschutz zuständigen Fachbereichs des Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der einvernehmlichen oder gerichtlichen Jugendhilfe, der Pflegschaft oder des Jugendschutzes;
- Anträge in chronologischer Reihenfolge.
Abmeldungen
Bei Abwesenheiten melden Sie Ihr Kind bitte so frühzeitig wie möglich und zwingend vor dem Betreuungsstart über das obenstehende Abmeldeformular ab. Während der Betreuung an pädagogischen Konferenztagen sind Abmeldungen bis zu 14 Kalendertage vor dem angefragten Betreuungszeitpunkt kostenfrei möglich. Abmeldungen, die nach dieser Frist eintreffen, sind zum vollen Tarif zu zahlen. Für Abwesenheiten (Krankheit des Kindes, Urlaub des Antragstellers …) gelten die Bestimmungen des Erlasses Dienste.