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Ferienbetreuung
Für Kinder ab dem Kindergartenalter bietet das ZKB während der Schulferien eine Ferienbetreuung an verschiedenen Standorten an. Die Betreuung findet von 7:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Kinder können an altersgerechten und themenspezifischen Aktivitäten teilnehmen.
Vor Start der Ferienbetreuung ist eine Eingewöhnung verpflichtend. Dazu muss vor dem ersten Betreuungstag ein Termin mit den Kinderbetreuern vereinbart werden.
Die Ferienbetreuung wird in folgenden Zeiträumen angeboten (nicht an gesetzlichen Feiertagen):
- Herbstferien
- Weihnachtsferien
- Karnevalsferien
- Osterferien
- Sommerferien
In jedem Referat findet mindestens an einem Standort der Außerschulischen Betreuung eine Ferienbetreuung statt.
Die Plätze werden tage- oder wochenweise vergeben.
Bei der Vergabe von Betreuungsplätzen für die Ferienbetreuung im Rahmen der außerschulischen Betreuung berücksichtigt das ZKB die Betreuungsanträge in folgender Reihenfolge (gesetzl. Grundlage Art. 119.5 des Erlasses Dienste).
- Anträge der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption oder des für die Jugendhilfe und den Jugendschutz zuständigen Fachbereichs des Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der einvernehmlichen oder gerichtlichen Jugendhilfe, der Pflegschaft oder des Jugendschutzes;
- Anträge in chronologischer Reihenfolge.
Antrag Betreuungsplatz (Ferienbetreuung)
Am dritten Donnerstag im September werden die Antragsformulare für die Ferienbetreuung in den Allerheiligenferien und den Weihnachtsferien auf dieser Webseite freigeschaltet.
Am dritten Donnerstag im Januar werden die Antragsformulare für die Ferienbetreuung in den Karnevals-, Oster- und Sommerferien freigeschaltet.
Um einen Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Ferienbetreuung zu stellen, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular für den Standort Ihrer Wahl:
Alle Standorte bleiben vom 20.07.-24.07.2026 geschlossen.
Abmeldungen
Während der Ferienbetreuung sind Abmeldungen bis zu 14 Kalendertage vor dem angefragten Betreuungszeitpunkt kostenfrei möglich. Abmeldungen, die nach dieser Frist eintreffen, sind zum vollen Tarif zu zahlen. Für Abwesenheiten (Krankheit des Kindes, Urlaub des Antragstellers …) gelten die Bestimmungen des Erlasses Dienste.
Bei Abwesenheiten melden Sie Ihr Kind bitte so frühzeitig wie möglich und zwingend vor dem Betreuungsstart ab: