• Ferienbetreuung

Für Kinder ab dem Kindergartenalter bietet das ZKB während der Schulferien eine Ferienbetreuung an verschiedenen Standorten an. Die Betreuung findet von 7:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Kinder können an altersgerechten und themenspezifischen Aktivitäten teilnehmen.

Vor Start der Ferienbetreuung ist eine Eingewöhnung für Kindergartenkinder verpflichtend und für Primarschulkinder empfohlen.

Die Ferienbetreuung wird in folgenden Zeiträumen angeboten (nicht an gesetzlichen Feiertagen):

  • Herbstferien
  • Weihnachtsferien
  • Karnevalsferien
  • Osterferien
  • Sommerferien

In jeder Gemeinde findet mindestens an einem Standort der Außerschulischen Betreuung eine Ferienbetreuung statt.

Die Kinder erhalten morgens ein Frühstück, mittags ein warmes Mittagessen sowie im Nachmittag einen Snack.

Die Plätze werden tage- oder wochenweise vergeben.
Die Elternbeteiligung wird im Erlass Dienste in Abschnitt 4, Art. 119 erläutert.

Abmeldungen sind bis zu fünf Werktage vor Beginn des jeweiligen Betreuungszeitraums kostenfrei möglich. Danach wird der volle Tarif berechnet.


Im Krankheitsfall ist ab dem zweiten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, um die Tagespauschale nicht in Rechnung gestellt zu bekommen.

Anmeldung Ferienbetreuung (erstes halbes Jahr)

Am dritten Donnerstag im September werden die Anmeldelinks für die Ferienbetreuung in den Allerheiligenferien und den Weihnachtsferien auf der Webseite veröffentlicht.
Am dritten Donnerstag im Januar die Anmeldelinks für die Ferienbetreuung in den Karnevals-, Oster- und Sommerferien veröffentlicht.

Sommer:

Alle Standorte bleiben vom 20.07.-24.07.2026 geschlossen.