• Reguläre Jahresbetreuung

Abmeldungen

Bei planbaren Abwesenheiten melden Sie Ihr Kind bitte so frühzeitig wie möglich und zwingend vor dem Betreuungsstart ab:

Reguläre Jahresbetreuung

In der regulären Jahresbetreuung werden Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zur Vollendung der Primarschule an Schultagen vor- und nachschulisch am Standort der Außerschulischen Betreuung betreut. Die Kinder können von 7:00 Uhr bis Schulbeginn und von Schulschluss bis 18:00 Uhr von Kinderbetreuern betreut werden.

Um allen Betreuungsbedarfen gerecht zu werden, gibt es für die reguläre Jahresbetreuung, die Möglichkeit im Betreuungsvertag zwischen einer Betreuung nach festem Betreuungsstundenplan oder einer Betreuung nach Bedarf zu wählen.

Bei der Vergabe der Betreuungsplätze nach festem Betreuungsstundenplan berücksichtigt das ZKB die Betreuungsanträge in folgender Reihenfolge (gesetzl. Grundlage Art. 31.2 – §1 des Erlasses Dienste):

  1. Anträge der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption oder des für die Jugendhilfe und den Jugendschutz zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der einvernehmlichen oder gerichtlichen Jugendhilfe, der Pflegschaft oder des Jugendschutzes;
  2. Anträge für Kinder, die im deutschen Sprachgebiet als Schüler im Regel- oder Fördergrundschulwesen eingeschrieben sind;
  3. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben;
  4. Anträge von Antragstellern, die im deutschen Sprachgebiet eine Tätigkeit als Arbeitnehmer, statutarisches Personalmitglied oder als Selbstständiger ausüben, oder wenn der Partner, der denselben Wohnsitz wie der Antragsteller hat, eine dieser Tätigkeiten im deutschen Sprachgebiet ausübt;
  5. Anträge für Geschwister von Kindern, die bereits durch denselben Dienst der Kinderbetreuung betreut werden;
  6. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die für den betroffenen Dienst der Kinderbetreuung das mögliche Defizit ganz oder teilweise trägt;
  7. Anträge in chronologischer Reihenfolge.

An Standorten der AUBE, die nicht direkt an eine Schule angegliedert sind, organisiert das ZKB mit anerkannten Beförderungsdienstleistern eine Schülerbeförderung. Diese ist unbegleitet. Alternativ werden die Kinder zu Fuß und in Begleitung der Kinderbetreuer vom Standort zur Schule (und umgekehrt) gebracht.

Vor Start der regulären Jahresbetreuung ist eine Eingewöhnung verpflichtend. Dazu muss vor dem ersten Betreuungstag ein Termin mit den Kinderbetreuern vereinbart werden.

Antrag Betreuungsplatz (Betreuung nach Bedarf)

Um einen Antrag auf einen Betreuungsplatz nach Bedarf zu stellen, nutzen Sie bitte das Antragsformular: